Stationäres Projekt

Maßnahme
Verselbstständigung

Betreutes Jugendwohnen
Benninghof

ab sofort
Nordrhein-Westfalen
6 Plätze (m/w/d)
16 bis 21 Jahre

Betreutes Jugendwohnen Benninghof

Das Betreute Jugendwohnen im Kreis Mettmann ist kein Ort, an dem man „untergebracht“ wird. Drei Reihenhäuser, verteilt im Grünen, abseits vom üblichen Einrichtungsbetrieb. Es riecht nach Wiese. Ein Hund bellt und irgendwo bimmeln Kirchenglocken.

Neun Jugendliche zwischen 16 und 21 Jahren leben hier. Viele haben Hilfeverläufe hinter sich, die von Abbrüchen, Systemwechseln und unverarbeiteten Belastungen geprägt sind. Traumatische Erfahrungen – Flucht aus anderen Kontinenten, Verlust, frühe Bindungsstörungen – manifestieren sich in der Beziehungsgestaltung, in Rückzug, in Misstrauen. Genau dort setzt die Arbeit der Pädagogen an: nicht mit schnellen Interventionen, sondern mit diagnostischer Geduld und der Bereitschaft, Reaktionen zu verstehen, bevor sie bewertet werden.

Die Grundlage ist individualpädagogisch – konsequent und im Alltag gelebt. Ein halbes Dutzend Fachkräfte, feste Bezüge, verlässliche Präsenz. Bindungsorientierung ist hier keine Methode, sondern Haltung – denn Stabilität entsteht dort, wo sie erlebt wird, nicht dort, wo sie eingefordert wird.

Der Alltag ist lebensweltorientiert gestaltet und interkulturel gedacht. Gemeinsam kochen, essen, entscheiden – niedrigschwellig, aber mit klarem Anspruch. Selbstwirksamkeit und Verantwortungsübernahme festigen sich hier nicht durch Programm, sondern durch Wiederholung im Kleinen. Dass erste Jugendliche bereits erfolgreich in eigenständiges Wohnen übergehen konnten, ist Ergebnis dieses Prozesses – und Maßstab zugleich. Herkunft und Familie bleiben Teil der Arbeit – auch über Ländergrenzen hinweg.

Die Wohngruppe Mettmann – ein Angebot, das sich nicht über große Worte definiert. Sondern darüber, was trägt.

Zielgruppe

  • junge Menschen ab 16 Jahren (in Ausnahmefällen ab 15 Jahren) als begleiteter Übergang in ein eigenverantwortliches Leben
  • die keiner 24-Stunden Betreuung bedürfen
  • die Nähe selbst steuern müssen

Ausschlusskriterien u.a.: keine Suchtmittelabhängigkeit, Suizidalität darf nicht vorliegen, Bereitschaft an der Bildungssituation aktiv mitzuwirken, Wohnfähigkeit muss vorliegen (eigenständiges Kochen, Haushaltsführung, Aufstehen)

Stationäre Jugendhilfe
Sven Schwinning
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